Ausschuss im sächsischen Landtag
Im Sächsischen Landtag gibt es eine Vielzahl verschiedener Ausschüsse, die für die Dauer der Wahlperiode gebildet werden. In den Ausschüssen des Landtags werden die einzelnen Politikthemen gründlich und detailliert unter den Experten der Fraktionen beraten.
In jedem Ausschuss wird ein Beschluss, ein Abschlussbericht oder eine Empfehlung ausgearbeitet, die ausschließlich dem Plenum zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Die Ausschüsse tagen nicht öffentlich.
Aufgaben und Arbeitsweise der Fachausschüsse
Als vorbereitende Beschlussorgane haben die Fachausschüsse die Pflicht, dem Landtag zu den ihnen überwiesenen Vorlagen bestimmte Beschlüsse zu empfehlen. Den Beschlussempfehlungen gehen sachbezogene Beratungen voraus, die sich (in der Regel) nur auf die ihnen überwiesenen Vorlagen (z. B. Gesetzesentwürfe, Anträge oder Berichte) beziehen dürfen. Die Ausschüsse können sich aber auch mit anderen Aufgaben aus ihrem Geschäftsbereich befassen, wenn sie es ausdrücklich beschließen.
Zwecks einer umfassenden Beratung können die Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit eines Mitglieds der Staatsregierung verlangen. Ihrerseits haben die Mitglieder der Staatsregierung (und ihre Beauftragten) Zutritt zu den Sitzungen der Ausschüsse und müssen jederzeit gehört werden.
Sind spezielle Informationen für die Beratung erforderlich, haben die Ausschüsse die Möglichkeit, öffentliche Anhörungen von Sachkundigen, Interessenvertretern (Verbänden usw.) und anderen Auskunftspersonen durchzuführen.
Zusammensetzung der Fachausschüsse
In den Fachausschüssen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Landtag vertreten. Jede Fraktion stellt jedoch mindestens ein Mitglied. Auch die Anzahl der Ausschussvorsitzenden, die eine Fraktion stellen kann, richtet sich nach den Stärkeverhältnissen im Landtag.
Die Fachausschüsse der 7. Wahlperiode des Sächsischen Landtags
Um seine vielfältigen Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können, hat der Landtag neun Fachausschüsse für die Dauer der laufenden Wahlperiode eingerichtet, in denen vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Landtagsplenums vorbereitet werden.